Apple zahlt in Frankreich für unerlaubte Nachtschichten

Arbeitszeiten

Mittwoch, 13. März 2013 um 18:50
Apple

NEW YORK (IT-Times) - Apple darf in Frankreich die Mitarbeiter von sieben Apple Stores nicht dazu zwingen, Nachtschichten zu übernehmen. So entschied es das Pariser Gericht und verhängte eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro.

Das Gericht wurde eingeschaltet, nachdem eine Gruppe nationaler Arbeitervereinigungen Beschwerde eingereicht hatte. Die Stores waren offiziell bis 21 Uhr geöffnet, wobei die Mitarbeiter nach Angaben des Internetportals theverge.com häufig bis 23 Uhr bleiben und Aufräumarbeiten erledigen sollten. Dies verbot das Pariser Gericht nun bis auf Weiteres, da Angestellte lediglich dann länger als 21 Uhr arbeiten müssten, wenn anderenfalls der wirtschaftliche Betrieb nicht mehr möglich oder soziale Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden könnten. Sollte Apple Inc. (Nasdaq: AAPL, WKN: 865985) die Auflagen nicht einhalten, drohen zusätzlich zu den 10.000 Euro, die an die klagenden Verbände zu entrichten sind, weitere 50.000 Euro pro Verstoß.

Meldung gespeichert unter: Apple, Hardware

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