Apple Stores: Apple darf Shop-Design als Handelsmarke nutzen
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BRÜSSEL (IT-Times) - Der Mac-Hersteller Apple darf nunmehr auch das Aussehen seiner Apple Stores in der EU als Handelsmarke eintragen, nachdem der Europäische Gerichtshof zugunsten von Apple entschieden hat.
Demnach erfüllen Apple Stores drei entscheidende Kriterien, wodurch Apple das Design seiner Apple Stores als Handelsmarke nutzen kann. Bei den drei Kriterien handelt es sich um ein unverwechselbares Zeichen oder eine Grafik, zudem müssen sich die Waren und Dienstleistungen des Unternehmens eindeutig von denen eines anderen Unternehmens abheben. Ein entsprechendes Recht hatte Apple im Vorjahr bereits in den USA erhalten, wie das Wall Street Journal berichtet.
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