Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge
Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Rechtsprechung
Rechteinhaber können Entfernung von Raubkopien verlangen
Betreiber müssen nicht von sich aus zensieren
BITKOM fordert Klarstellung im Telemediengesetz
Berlin, 13. November 2009
Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. „Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen“, erklärt hierzu BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt.- Zurück
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