Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge

Freitag, 13. November 2009 um 16:25
BITKOM

Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Rechtsprechung

Rechteinhaber können Entfernung von Raubkopien verlangen

Betreiber müssen nicht von sich aus zensieren

BITKOM fordert Klarstellung im Telemediengesetz

Berlin, 13. November 2009

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. „Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen“, erklärt hierzu BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt.

Meldung gespeichert unter: BITKOM,

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