Ad Networks unterzeichnen Code of Conduct des BVDW

Donnerstag, 28. Februar 2008 um 20:28
BVDW

Selbstverpflichtung und unabhängige Prüfinstanz sichern Mediabuchungen

Düsseldorf, 28. Februar 2008. Der Arbeitskreis Ad Networks im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat einen Code of Conduct verabschiedet, mit dem die Werbenetzwerke ihren Kunden Sicherheit und Transparenz bei der Buchung von Medialeistungen bieten wollen. Der Selbstverpflichtungserklärung werden weitere Schritte, wie ein unabhängiges Audit-Verfahren, folgen, mit denen die Einhaltung der qualitätssichernden Maßnahmen sicher gestellt ist. Mit ValueClick, Oridian, Adviva, Drive PM, Adconion und Advertising.com Deutschland haben bereits führende Anbieter den Code Of Conduct unterzeichnet. Gleichzeitig hat der Arbeitskreis Ad Networks einer Namenserweiterung in Ak Ad Networks /IASH.EU zugestimmt. IASH (Internet Advertising Sales House) ist das Ad Network Council des Interactive Advertising Bureaus (IAB).

„Ich freue mich sehr über die Unterzeichnung des Code of Conduct durch die führenden Ad Networks im deutschsprachigen Europa. Wir tragen so den zunehmenden Anforderungen nach Transparenz und Sicherheit bei Media-Buchungen über Ad Networks überzeugend Rechnung“, kommentiert Arbeitskreisleiter Sven Bornemann (Adconion) den Schritt. Gemeinsames Anliegen der Unternehmen ist es, sicherzustellen, dass in den Netzwerken geschaltete Anzeigen nicht auf solchen Websites veröffentlicht werden, die den Marken der Advertiser schaden könnten. Ziel des Codex ist es daher, Käufer, Verkäufer und Vermittler von Internet-Werbeflächen darüber aufzuklären, welche Inventartypen bei der Erfüllung eines Anzeigenauftrages verwendet oder nicht verwendet werden können.

Zu den gesperrten Inventararten gehören vor allem, anstößige und sittenwidrige Inhalte sowie Inhalte, die  Gewalt verherrlichen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Klickrobots, Spyware und die Weitergabe der Werbemittel(tags) an unberechtigte Dritte. Zu den im Vorfeld durch den Kunden zu genehmigenden, optionalen Inventararten zählen Erwachseneninhalte, Desktopanwendungen, Adware, File Sharing, Peer to Peer, Toolbars, , moderierte und unmoderierte Foren, private Inhalte, selbstgenerierte Inhalte, die Downloads von dynamischen Inhalten ermöglichen, Blogs sowie politisch sensible Inhalte.

Um die Einhaltung der formellen Kriterien zu gewährleisten werden die Ad Networks in Kürze eine unabhängige Prüfinstanz für die federführende Durchführung des Audit-Prozesses auswählen. Als Prüfungszeitraum ist die Dauer von mindestens einem Monat vorgesehen, geprüft werden soll sämtliches Inventar der Netzwerke. Im Falle eines Verstoßes sieht der Code Of Conduct verschiedene Sanktionsmaßnahmen vor vom Verweis über die Suspendierung für einen mehrmonatigen Zeitraum bis hin zum Ausschluss des Unternehmens. „Diese Selbstverpflichtung wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Ad Networks als Instrument im Online Marketing Mix bei Agenturen und Direktkunden weiter zu etablieren“, zeigt sich mit Tim Weber (DrivePM) auch der zweite AK-Leiter überzeugt. Erste Auditverfahren sind noch in diesem Jahr vorgesehen.

Kontakt:

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Thomas Schauf, Fachgruppen-Manager
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 60 04 56 -16; Fax: -33
mailto: [email protected] 

Meldung gespeichert unter: BVDW,

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