Abonnierte Online-Dienste jetzt auch im EU-Ausland verfügbar

Streaming im Ausland

Dienstag, 27. März 2018 um 17:37

■   Neue EU-Verordnung greift ab 1. April 2018 
■   Bitkom gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen 

BITKOM

Im Urlaub die Lieblingsserie weiterschauen oder die Musikplaylist auf Reisen abspielen – eine neue EU-Verordnung macht dies jetzt für viele Nutzer möglich. Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste für etwa Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte seine Inhalte zumeist nur innerhalb Deutschlands abrufen.

Das ändert sich ab dem 1. April 2018. Dann kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen – Bezahldienste sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen.

„Für Nutzer bedeutet diese Änderung einen großen Komfortgewinn“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung für Recht und Sicherheit. „Es darf keine Rolle spielen, ob ein Verbraucher aus Berlin, Rom oder Paris auf seine abonnierten Inhalte zugreift.“ Bitkom gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Regeln.

Welche Plattformen und Inhalteanbieter sind von dem neuen Gesetz betroffen?

Meldung gespeichert unter: Video-Streaming, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...