1&1 und Telekom kooperieren weiter im Festnetz
Regulierer: Festnetz
Die Bundesnetzagentur wird gleichzeitig das Verhältnis zwischen Endkunden- und Vorleistungspreisen im Blick behalten und bei missbräuchlichen Preis-Kosten-Scheren einschreiten.
___________________________________________________________________________________________
Die Bundesnetzagentur erhebt, speichert und verwendet Ihre persönlichen Daten (Name, Kontaktdaten) auf Grundlage von § 3 BDSG, um Ihnen Presseinformationen zur redaktionellen Verwendung oder zu Ihrer Kenntnisnahme zuzusenden und um Sie zu Presseterminen der Bundesnetzagentur einzuladen.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, 1&1, United Internet, Very High Speed Digital Subscriber Line (VDSL), Breitband, Festnetz, Glasfaser, FTTH, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.