1&1 gewinnt vor Gericht Etappe gegen die Deutsche Telekom im Rechtsstreit um 5G-Mobilfunkangebote

Mobilfunk

Freitag, 10. März 2023 um 16:31

„1&1 bleibt fest entschlossen, ein viertes, besonders innovatives Mobilfunknetz in Deutschland zu errichten.“

In Deutschland wurden bislang Lizenzen für drei Mobilfunknetze vergeben, die an die großen Netzbetreiber Deutsche Telekom AG, Telefónica S.A. (Spanien) und Vodafone Group plc. (Großbritannien) gingen.

Die drei Carrier versuchten bereits vor der 5G-Frequenzvergabe 2019 mit gerichtlichen Eilanträgen die Durchführung der Auktion für die Frequenzvergabe juristisch zu verhindern, so 1&1.

Die Bundesnetzagentur hatte als Regulierer im Rahmen der Frequenzvergabe ein Verhandlungsgebot zur Gewährung von National Roaming vorgesehen, um Kunden eines Neueinsteigers auch während des Aufbaus seines Netzes eine bundesweite Netzabdeckung zu ermöglichen.

Das vom Regulierer vorgegebene Verhandlungsgebot mit 1&1 wurde jedoch von den drei Netzbetreibern mit „unzureichenden und zeitlich stark verzögerten Angeboten“ unterlaufen, sagt 1&1.

„Die Verhinderungsstrategie setzt sich bei der Mitnutzung von Mobilfunkstandorten fort, die von sogenannten Tower Companies bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang sah sich 1&1 zuletzt gezwungen, eine Behinderung seitens Vodafone durch das Bundeskartellamt prüfen zu lassen.“

Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz erging unter dem Aktenzeichen 4 HK O 1/23 und ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Telekom hat nun die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. (ame/rem)

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Deutsche Telekom, Mobile, Festnetz, 5G, Roaming, Mobilfunk Service Provider (Mobilfunkanbieter), 1&1, Telekommunikation

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