Was die Deutsche Bundesbank über Bitcoin, Blockchain und digitalem Geld denkt

Digitalisierung des Finanzsystems

Blockchain - Kette

Blockchain und virtuelle Währungen - Disruptive Technology oder Spekulation?

Abgrenzung Blockchain und Bitcoin

Blockchain

ist die technische Infrastruktur, die auch die Krypto-Währung Bitcoin nutzt. In den letzten Jahren wurden bereits hohe Summen in die Blockchain-Technologie investiert.

Auch die Wirtschaft und ein Großteil der Banken arbeiten an Blockchain-Projekten.

Bedeutung der virtuellen Währung Bitcoin

Die virtuelle oder digitale Währung Bitcoin wurde von einer Person namens Satoshi Nakamoto erfunden. Allerdings ist bis heute nicht bekannt, wer oder welche Personengruppen dahinter stecken.

Zumindest wurde 2008 ein Beitrag mit dem Titel "Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System" veröffentlicht, in dem es um eine verschlüsselte und digitale Übertragung von Werten zwischen Personen ging - Bitcoin.

Dabei spielte auch die Kontrolle des Systems insgesamt eine große Rolle, damit zum Beispiel Doppelbuchungen vermieden werden. Außerdem wurde ein Verfahren entwickelt, um neue Bitcoins entstehen zu lassen.

Das Interessante: Ein Dritter, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Zentralbank - wurde bei der Übertragung der Währung nun überflüssig. Es folgte sodann die Entwicklung von weiteren virtuellen Währungen wie beispielsweise "Ethereum".

Unterschied virtuelle Währung - Zentralbankgeld

Geld, wie wir es kennen, besitzt drei Funktionen: Es ist ein universales Tauschmittel im Handel, ein Wertaufbewahrungsmittel sowie eine Recheneinheit zur Bewertung von Gütern in Geldeinheiten.

Eine virtuelle Währung erfüllt diese Funktionen zunächst einmal nicht. Bei virtuellen Währungen wie Bitcoin bestehen nur wenige Akzeptanzstellen und die Wechselkursschwankungen der Krypto-Währungen sind enorm. So eignet sich Bitcoin weniger als universelles Tauschmittel.

Virtuelle Währungen wie Bitcoin gelten auch nicht als Recheneinheit, da ihr Wert gleichzeitig in US-Dollar und Euro notiert. Die relativ geringe Marktkapitalisierung von virtuellen Währungen spricht zudem gegen die Funktion als Wertaufbewahrungsmittel.

Hinter dem „offiziellen“ Zentralbankgeld steht indes die jeweilige Zentralbank eines Landes. Das Geld ist dabei eine Forderung gegenüber Zentralbank und wird als Verbindlichkeit der Zentralbank in der Bilanz geführt.

Hinter virtuellen Währungen stehen keine Forderungen, sondern nur Rechte. Keine Person oder Institution ist verpflichtet, Bitcoins als Zahlungsmittel annehmen. Daher hat man auch keine Forderung gegenüber einem Dritten.

Anhand der Bitcoin-Blockchain können Nutzer daher nur nachweisen, dass man ein Recht besitzt, einen bestimmten Betrag an Bitcoin zu übertragen.

Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

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