VATM: Telekom will Breitbandkapazitäten für Wettbewerber verteuern

Donnerstag, 25. Oktober 2007 um 18:36
VATM

Köln, 25. Oktober 2007. Bei der heutigen Anhörung der Bundesnetzagentur zur künftigen Höhe der Entgelte für die Zuführung zum Internet Service Provider (ZISP) hat der VATM auf die Effizienzgewinne der Deutschen Telekom bei der Bereitstellung dieses Vorproduktes in den vergangenen zwei Jahren hingewiesen. ZISP ist für die Wettbewerber, die DSL-Produkte der Telekom an 73 von ihnen erschlossenen Verbindungsknoten abnehmen und an ihre Kunden liefern, eine der wichtigsten Vorleistungen. Die bislang gültigen Nutzungsentgelte für ZISP sind bis zum 30. November 2007 befristet.

Die Deutsche Telekom hat in ihrem aktuellen Antrag für den neuen Genehmigungszeitraum ab 1. Dezember 2007 eine Erhöhung dieser Entgelte um rund 52 Prozent gefordert. Diesem Ansinnen des ehemaligen Staatsunternehmens erteilt der VATM eine klare Absage. "Ein Blick auf die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung von ZISP zeigt, dass diese seit dem letzten Genehmigungsverfahren vor zwei Jahren deutlich gesunken sind“, erläutert Verbands-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

So ermöglichten etwa steigende Endkundenzahlen und Verkehrsmengen der Telekom einen deutlich preisgünstigeren Betrieb des Konzentratornetzes. Kostenmindernd wirken sich beim Ex-Monopolisten nach Untersuchungen des VATM auch der Preisverfall bei der Übertragungstechnik und die aufgrund des stetig sinkenden Dollarkurses niedrigeren Einkaufspreise für Netztechnik aus. „Da die Telekom dies weiß, hat sie in ihrem Antrag kurzerhand die von ihr selbst vor zwei Jahren noch vehement verteidigte Preisformel geändert“, führt Grützner weiter aus.  

„Damit würden sich die von Wettbewerbern abgenommenen Breitbandkapazitäten drastisch verteuern“, befürchtet der VATM-Geschäftsführer. Zudem zeigten die von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen, dass hier wie schon beim Genehmigungsverfahren für die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung im ersten Quartal dieses Jahres die Kosten für den Personalabbau beim ehemaligen Staatsunternehmen auf die Wettbewerber umgelegt werden sollten. „Diese Kosten wurden vom Regulierer richtigerweise auch bisher nicht berücksichtigt“, erklärt der VATM-Geschäftsführer.  

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