Gemeinsames Pressestatement: BREKO, BUGLAS und VKU: Nur echter Wettbewerb mit klaren Regeln reizt Glasfaserausbau an – Trittbrettfahrer stoppen

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Montag, 2. September 2019 um 11:07

BREKO, BUGLAS und VKU appellieren an den Verkehrsausschuss des Bundesrates, seiner Linie treu zu bleiben: Das Ländergremium hatte sich bereits im November 2018 dafür ausgesprochen, dass kommunale Unternehmen nicht mehr unter die Definition „öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten“ fallen, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich und ohne Fördermittel realisieren. Damit würden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wettbewerb gleichgestellt, Fehlanreize und Wettbewerbsnachteile so behoben.

BREKO, BUGLAS und VKU setzen sich zudem für eine klare Unzumutbarkeitsregel ein. Wird in einem Gebiet erstmals Glasfaser verlegt, stoppt eine Unzumutbarkeitsregel die Trittbrettfahrer. Dritte dürfen in diesen Gebieten nicht das Glasfasernetz im Rahmen der Mitverlegung von Kabeln überbauen, bekommen jedoch Zugang zum Glasfasernetz zu fairen Konditionen. Ein solcher diskriminierungsfreier und offener Netzzugang verhindert den weder betriebs- noch volkswirtschaftlich sinnvollen Doppelausbau und setzt Anreize, um Glasfaser in Gebieten auszubauen, die noch nicht ans schnelle Internet angeschlossen sind.

Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht allerdings lediglich eine „Unzumutbarkeitsprüfung“ im Einzelfall durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, die zudem ausschließlich für geförderte Ausbauprojekte gelten soll. Dieser Prüfung im Einzelfall sollte der Bundesrat eine klare Unzumutbarkeitsregel vorziehen, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greift.

So würde der Glasfaserausbau spürbar forciert – insbesondere in ländlichen Regionen. Und zugleich würde so dem Grundgedanken des DigiNetz-Gesetzes Rechnung getragen: Wenn Straßen geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, bei Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen gleich mitverlegt werden können.

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Breitband, Glasfaser, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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