Gemeinsames Pressestatement: BREKO, BUGLAS und VKU: Nur echter Wettbewerb mit klaren Regeln reizt Glasfaserausbau an – Trittbrettfahrer stoppen

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Montag, 2. September 2019 um 11:07

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats will am kommenden Mittwoch über die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz) der Bundesregierung beraten, mit der unter anderem die Regelungen zur (Glasfaser-) Mitverlegung novelliert werden.

BREKO

Die Verbände BREKO, BUGLAS und VKU appellieren an den Bundesrat, das Gesetz nachzujustieren: Ziel muss es sein, das aktuell mögliche „Trittbrettfahren“ beim Glasfaserausbau zu stoppen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, um den Glasfaserausbau in Stadt und auf dem Land effektiv voranzutreiben.

Das Problem: Trittbrettfahrer und Fehlanreize hindern den Glasfaserausbau

In seiner aktuellen Form wird das Gesetz  von Trittbrettfahrern ausgenutzt: Sobald ein kommunales Unternehmen eine Grube für den Glasfaserausbau ausgehoben hat, verlegen Wettbewerber einfach ihr Kabel mit – und dies sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt.

Das ist ein struktureller Wettbewerbsnachteil: Zum einen umgehen Wettbewerber die Kosten für den Tiefbau. Es kommt zu einem volkswirtschaftlich unsinnigen Über- und Doppelausbau von Leitungen. Zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet; schlimmstenfalls müssen sie den Glasfaserausbau einstellen. Die Folge ist Investitionszurückhaltung. Im Klartext: Fehlanreize behindern den Glasfaserausbau.

Die Lösung: Echter Wettbewerb mit klaren Regeln reizt Glasfaserausbau an

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Breitband, Glasfaser, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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