Europäische Kommission schickt EU-US-Datenschutzschild zum Schutz von EU-Bürgern beim transatlantischen Datenverkehr ins Rennen

Datenschutz

Dienstag, 12. Juli 2016 um 14:06

Das US-Handelsministerium macht bei der Weitergabe von Daten an Dritte strenge Auflagen für diejenigen Unternehmen, die diese Daten verarbeiten. Im Falle der Nichteinhaltung müssen die teilnehmenden Unternehmen mit Sanktionen und Streichung von der Liste rechnen.

Der Datenzugriff von US-Behörden soll nur aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit und „unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen“ erlaubt sein.

EU-Bürger können sich bei Verdacht auf Datenmissbrauch an das jeweilige Unternehmen selbst wenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung einzuleiten.

EU-Bürger können sich auch an nationale Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der US Federal Trade Commission eine Lösung suchen sollen. Als letztes Mittel besteht auch die Möglichkeit der Einleitung eines Schiedsverfahrens.

Im Bereich der nationalen Sicherheit können EU-Bürger eine von den US-Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle, die im Außenministerium eingerichtet ist, anrufen.

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