Diese Neuerungen bringt das Digitaljahr 2020

Digitalisierung in Deutschland

Mittwoch, 18. Dezember 2019 um 12:28

Elektromobilität noch stärker gefördert
Um die Attraktivität von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu steigern, erhöht der Gesetzgeber ab 2020 die steuerliche Förderung. Schon bisher war die Steuer auf die Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge (sog. Dienstwagenbesteuerung) deutlich reduziert, wenn es sich bei dem genutzten Fahrzeug um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug handelte.

Diese Förderung wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert und ausgeweitet. Außerdem bleibt der Vorteil des Arbeitnehmers durch ein kostenfreies Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber bis 2030 steuerfrei, genauso wie die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Betrieblich genutzte elektrische Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder profitieren von einer neu eingeführten Sonderabschreibung.

Erstmals Regulierung für Krypto-Währungen in Deutschland
Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Darin wird das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen.

Fortan braucht es für Krypto-Verwahrer (Wallets) und Krypto-Handelsplätze eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Bestehende Finanzdienstleister wie Banken können so legal in das Krypto-Geschäft einsteigen. Verbraucher können dadurch künftig erstmals von national regulierten Finanzdienstleistern Krypto-Währungen wie Bitcoin & Co. kaufen und handeln.

Behörden stellen auf elektronische Rechnung um
Schon bis zum 27. November 2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Länder und Kommunen müssen bis zum 18. April 2020 nachziehen.

Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine Papierrechnungen mehr annehmen.

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