BVDW erweitert Code of Conduct um Post-View-Kampagnen im Affiliate Marketing

Montag, 3. August 2009 um 11:04
BVDW

25 Affiliate-Netzwerke, Agenturen und Publisher unterzeichnen freiwillige Selbstverpflichtung

Düsseldorf, 03. August 2009

- Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. erweitert den Code of Conduct (CoC) für Affiliate Marketing um Mindeststandards für Post-View-Kampagnen. Bisher haben die freiwillige Selbstverpflichtung 25 wichtige Affiliate-Netzwerke, Agenturen und Publisher im deutschen Affiliate Marketing unterzeichnet. Die Unterzeichner verpflichten sich, bei der Durchführung von Post-View-Kampagnen diese Mindestkriterien und -bedingungen einzuhalten und ihre Vertragspartner ebenfalls die vereinbarten Richtlinien anerkennen zu lassen.

"Mit dieser Erweiterung des Code of Conduct erhalten Advertiser ein Werkzeug, um professionell und seriös arbeitende Affiliate-Netzwerke, Agenturen und Publisher erkennen zu können. Für Publisher wiederum bieten CoC-konforme Affiliate Programme und Netzwerke die Gewähr, dass sauber abgerechnet wird und der Einsatz unfairer Mittel durch Publisher nicht toleriert ist. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Vertrauen und Transparenz im Markt", sagt Ralf Hein (nonstopConsulting), Leiter des Arbeitskreis Affiliate Marketing im BVDW.

Einhaltung des Code of Conduct

Bereits Ende 2008 verabschiedete der BVDW einen allgemeinen Code of Conduct, der eine hohe Traffic-Qualität sowie eine möglichst hohe Transparenz für den Advertiser bezüglich der Arbeitsweisen und Methoden der Publisher als Grundlage des Geschäftes etablierte. Diese, von vielen wichtigen Marktteilnehmern unterzeichnete und seit rund einem Jahr gelebte Selbstverpflichtung, wird nun um Mindeststandards für Post-View-Kampagnen ergänzt. Die Unterzeichner des CoC verpflichten sich damit auch im umkämpften und sehr schnell wachsenden Bereich der Performance basierten Displaywerbung über Affiliate Marketing zu Fairness und hoher Transparenz. So dürfen unter anderem nur für Post-View zur Verfügung gestellte oder explizit dafür freigegebene Werbemittel verwendet werden. Weiterhin regelt der CoC die Werbewirksamkeit und -relevanz, sowie die Mindestwerbemittelgrößen, Auswahl der Publisher und Provisionierung.

Der Code of Conduct legt in allgemeiner Form Rahmenbedingungen fest, in denen die Unternehmen der Branche sich verpflichten zu bewegen. Damit kann der CoC mit dem ergänzenden Leitfaden zur Gestaltung konkreter AGBs oder weitergehender Regelungen dienen. Die Unterzeichner sind:

- ADC Media GmbH (www.adcmedia.de)

- affilinet GmbH (www.affili.net)

- belboon-adbutler GmbH (www.belboon.de)

- bigmouthmedia GmbH (www.bigmouthmedia.de)

- Bigpoint GmbH (www.bigpoint.net)

- eprofessional (www.eprofessional.de)

- exelution GmbH (www.exelution.com)

- explido WebMarketing GmbH & Co. KG (www.explido-webmarketing.de)

- iCrossing GmbH (www.icrossing.de)

- INTERNETONE AG (www.intenrteone.ag)

- Intershop Communications Online Marketing GmbH (www.intershop.de)

Meldung gespeichert unter: BVDW,

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