Bundesnetzagentur warnt vor vernetztem Spielzeug

Gadgets

Freitag, 7. Dezember 2018 um 15:32

Eine Verbraucherinformation zu Kinderuhren mit Abhörfunktion finden Sie als separates Dokument hier: www.bundesnetzagentur.de/verbotenesendeanlagen.

Staubsaugerroboter mit Kamera

Staubsaugerroboter, die über eine Kamera verfügen und Bilder über W-LAN oder Bluetooth beispielsweise auf ein Smartphone übertragen, können als verbotene Sendeanlage eingestuft werden. Dies ist der Fall, wenn die Kamera über einen ausreichend großen Aufnahmewinkel verfügt, um Personen zu filmen oder wenn der Aufgenommene nicht erkennen kann, dass er gefilmt wird. Bei jedem Gerät muss die Bundesnetzagentur eine Einzelfallprüfung durchführen.

Intelligente Lautsprecher

Lautsprecher, die mittels Spracherkennung Befehle empfangen und weiterleiten können, sind in Deutschland erlaubt, wenn man erkennen und steuern kann, wann eine Aufnahme stattfindet. Zusätzlich muss der Verbraucher darüber informiert sein, dass diese Aufnahme an den Hersteller oder an andere Unternehmen weitergeleitet wird. Außerdem muss ausgeschlossen sein, dass der Besitzer mittels dieses Assistenzsystems andere Personen heimlich aufnehmen kann.

Darauf sollten Verbraucher beim Kauf achten

  1. Verfügt der Gegenstand über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  2. Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an den Hersteller übertragen? Dann muss der Aufgenommene hierüber die volle Kontrolle haben!
  3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? Dann ist da Gerät verboten!

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern, sich vor dem Kauf von vernetzten Alltagsgegenständen über deren genaue Funktionsweise zu informieren. Außerdem sollten die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmung der dazugehörigen Apps genau geprüft werden.

Bundesnetzagentur hilft bei Fragen weiter

Bei Unklarheiten, ob ein bestimmter Gegenstand verboten ist, können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden. Sie haben die Möglichkeit eine E-Mail an [email protected] zu senden.

Weitere Informationen der Bundesnetzagentur zu verbotenen Sendeanlagen finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/verbotenesendeanlagen.

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