Bundesnetzagentur warnt vor vernetztem Spielzeug

Gadgets

Freitag, 7. Dezember 2018 um 15:32
Bundesnetzagentur

Präsident Homann: „Smartes Spielzeug kann die Privatsphäre verletzen

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur warnt in der Weihnachtszeit vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen, die die Privatsphäre verletzen. Dies ist der Fall, wenn sie als Alltagsgegenstand getarnt sind und unbemerkt Audio- oder Bilddateien aufnehmen und an ein Empfangsgerät weitersenden können.

Solche Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Diese funkfähigen Sendeanlagen sind verboten“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Gerade in der Weihnachtszeit ist vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren.“

Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig Internetrecherchen und anonyme Testkäufe durch, um Produkte zu prüfen oder geht Verbraucherbeschwerden nach. Wenn es sich um eine unerlaubte  Sendeanlage handelt, kann die Behörde das Produkt vom Markt nehmen und ein Zwangsgeld erlassen.

Bundesnetzagentur warnt vor folgenden Produktkategorien

Smart Toys

Per App gesteuerte Roboter, sprechende Puppen oder vernetzte Kuscheltiere – Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet ist, ist in Deutschland verboten. Das Spielzeug wird dann zum Spionagegerät, wenn Gespräche des Kindes und anderer Personen von Dritten mitgehört werden können oder Dritte das Kind oder dessen Umfeld heimlich beobachten können.

Nicht jedes interaktive Spielzeug ist in Deutschland verboten. So gibt es auch zahlreiche Spielzeuge, die zur Beantwortung der Fragen des Kindes keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- oder Bilddateien an Dritte, beispielsweise den Hersteller, übermitteln.

Smartwatches für Kinder

Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion. Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden kann. Neben dieser Telefoniefunktion verfügen diese Uhren über eine Abhörfunktion. Sie lassen sich dadurch unbemerkt vom Träger und dessen Gesprächspartnern mit einem Handy verbinden und ermöglichen somit ein Mithören.

Meldung gespeichert unter: Spiele und Konsolen, Datenschutz, Smartwatch, Roboter (Robotik), Lautsprecher (Speaker), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Hardware, Internet, Regulierer

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...