Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen

5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen

Montag, 11. März 2019 um 18:19
Bundesnetzagentur

Präsident Homann: „Potential für 5G in der Industrie nutzen

Die Bundesnetzagentur hat heute Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen veröffentlicht.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Großes Potential für 5G liegt insbesondere auch im industriellen Bereich. Wir wollen deswegen Frequenzen zur Verfügung zu stellen, mit denen lokale Netze genau nach dem Bedarf der Unternehmen aufgebaut werden können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag auf dem Weg zur Industrie 4.0“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Frequenzen für lokale Nutzungen

In der anstehenden Auktion werden Frequenzen für bundesweite Zuteilungen aus dem Bereich 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz versteigert. Mit Blick auf unterschiedliche industrielle und mittelständische Geschäftsmodelle und Frequenzbedarfe stellt die Bundesnetzagentur daneben den Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen bereit. Diese Frequenzen können für die Industrieautomation bzw. Industrie 4.0, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Ziel ist es, dass diese Bereiche ebenfalls von innovativen 5G-Anwendungen profitieren können.

Antragsverfahren

Meldung gespeichert unter: Mobile, Industrie 4.0, 5G, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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