Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen
5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen
Nach einem offenen transparenten Diskurs mit den interessierten Kreisen hat die Bundesnetzagentur grundlegende Rahmenbedingungen für die Zuteilung lokaler Frequenzen erarbeitet. Die Frequenzen werden nicht versteigert sondern interessierten Parteien auf Antrag zugeteilt. Die Antragsberechtigung kann sich aus dem Eigentum an dem Grundstück sowie aus einem sonstigen Nutzungsrecht wie Miete, Pacht oder Beauftragung ergeben. Es wird sich dabei um innerbetriebliche Anwendungen handeln und nicht um Angebote für die Öffentlichkeit.
Das Antragsverfahren soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 beginnen.
Auch die Bieter der 5G-Auktion müssen diese Rahmenbedingungen vor Beginn der Auktion kennen, um den wirtschaftlichen Wert der zu versteigernden Frequenzen einschätzen zu können, da es sich um einen angrenzenden Frequenzbereich handelt.
Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen, Verfahrensschritten und Anhörungen finden sich auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband.
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