Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen

5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen

Montag, 11. März 2019 um 18:19

Nach einem offenen transparenten Diskurs mit den interessierten Kreisen hat die Bundesnetzagentur grundlegende Rahmenbedingungen für die Zuteilung lokaler Frequenzen erarbeitet. Die Frequenzen werden nicht versteigert sondern interessierten Parteien auf Antrag zugeteilt. Die Antragsberechtigung kann sich aus dem Eigentum an dem Grundstück sowie aus einem sonstigen Nutzungsrecht wie Miete, Pacht oder Beauftragung ergeben. Es wird sich dabei um innerbetriebliche Anwendungen handeln und nicht um Angebote für die Öffentlichkeit.

Das Antragsverfahren soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 beginnen.

Auch die Bieter der 5G-Auktion müssen diese Rahmenbedingungen vor Beginn der Auktion kennen, um den wirtschaftlichen Wert der zu versteigernden Frequenzen einschätzen zu können, da es sich um einen angrenzenden Frequenzbereich handelt.

Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen, Verfahrensschritten und Anhörungen finden sich auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband.

__________________________________________________________________________________________

Die Bundesnetzagentur erhebt, speichert und verwendet Ihre persönlichen Daten (Name, Kontaktdaten) auf Grundlage von § 3 BDSG, um Ihnen Presseinformationen zur redaktionellen Verwendung oder zu Ihrer Kenntnisnahme zuzusenden und um Sie zu Presseterminen der Bundesnetzagentur einzuladen.

Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen und/oder Mobile via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Mobile, Industrie 4.0, 5G, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...