Bundesnetzagentur fragt Mitnutzungsverträge öffentlicher Versorgungsnetze ab
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
In dem Ende 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) wurde unter anderem ein Anspruch auf Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze festgeschrieben. Dadurch sollen Versorgungsnetze für Energie und Abwasser ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen vermehrt für den Breitbandausbau mitgenutzt werden.
Verträge können über ein Kontaktformular unter www.bundesnetzagentur.de/mitnutzungsvertraege übermittelt werden. Daneben können selbstverständlich auch die üblichen Übermittlungswege (E-Mail oder Post) genutzt werden.
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