Bundesnetzagentur fragt Mitnutzungsverträge öffentlicher Versorgungsnetze ab
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
Gesetzliche Pflicht zur Übermittlung
Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sind gesetzlich verpflichtet, Verträge über Mitnutzungen innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Bundesnetzagentur zur Kenntnis zu geben.
Die Verpflichtung betrifft die Bereitsteller von Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdiensten für Telekommunikation, Gas, Elektrizität, Fernwärme, Wasser (ausgenommen Trinkwasser), Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie Verkehrsdiensten. Sie dient dazu, der Bundesnetzagentur eine genaue Übersicht über die Marktverhältnisse zu verschaffen.
Die Verpflichtung scheint noch nicht umfassend bekannt zu sein, da bislang nur wenige Verträge vorgelegt worden sind. Daher hat die Bundesnetzagentur mit einer Abfrage der Verträge bei den Verpflichteten begonnen. Sie werden zurzeit angeschrieben und auf ihre Verpflichtung zur Vorlage der Verträge hingewiesen.
Mitnutzung fördert Breitbandausbau
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