Bundeskartellamt: Hersteller dürfen Vertragshändlern die Nutzung von Preissuchmaschinen nicht generell verbieten
Wettbewerb
Hersteller können deshalb ihren Händlern die Nutzung von Preissuchmaschinen nicht generell verbieten. Dies sei eine „bezweckte Wettbewerbsbeschränkung“. Asiscs argumentierte im Berufungsverfahren mit Markenimage und Beratungsleistungen.
Das Bundeskartellamt kritisierte in seiner Entscheidung auch, dass Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon in der Vergangenheit pauschal untersagt wurde. (lim/rem)
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