Bundeskartellamt: Hersteller dürfen Vertragshändlern die Nutzung von Preissuchmaschinen nicht generell verbieten

Wettbewerb

Freitag, 7. April 2017 um 16:59

DÜSSELDORF (IT-Times) - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Mittwoch eine Grundsatzentscheidung vom Bundeskartellamt gegen den Sportartikelhersteller Asics bestätigt.

Bundeskartellamt Schild

Die Nutzung von Online-Preissuchmaschinen durch Händler im Rahmen eines (selektiven) Vertriebssystems könne durch Hersteller nicht generell verboten werden. Dies sei kartellrechtswidrig und damit unzulässig.

Online-Preissuchmaschinen seien insbesondere für kleinere und mittlere Händler notwendig, um im Internet überhaupt gefunden zu werden.

Für Verbraucher seien diese Suchmaschinen wichtig, um Preise vergleichen zu können, kommentierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, das Urteil des OLGs.

Meldung gespeichert unter: Bundeskartellamt, Internet

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