Bundeskartellamt: Hersteller dürfen Vertragshändlern die Nutzung von Preissuchmaschinen nicht generell verbieten
Wettbewerb
Die Nutzung von Online-Preissuchmaschinen durch Händler im Rahmen eines (selektiven) Vertriebssystems könne durch Hersteller nicht generell verboten werden. Dies sei kartellrechtswidrig und damit unzulässig.
Online-Preissuchmaschinen seien insbesondere für kleinere und mittlere Händler notwendig, um im Internet überhaupt gefunden zu werden.
Für Verbraucher seien diese Suchmaschinen wichtig, um Preise vergleichen zu können, kommentierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, das Urteil des OLGs.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Bundeskartellamt, Internet
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.