BREKO-Pressestatement zur heutigen Anhörung zum DigiNetz-Gesetz beim BMVI
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Diese liegen nach unserer Auffassung nur dann vor, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden – also in erster Linie dann, wenn es um einen Glasfaserausbau mit Fördergeldern geht“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
„Unternehmen mit kommunaler Beteiligung wie Stadtwerke, die den Glasfaserausbau in Deutschland maßgeblich vorantreiben, dürfen von dieser Definition daher nicht erfasst werden“, unterstreicht Albers – und betont: „Kommunale Unternehmen, die eigenwirtschaftlich Glasfaser ausbauen, dürfen nicht schlechter gestellt als ihre privaten Konkurrenten.“
Als führender deutscher Glasfaserverband wird der BREKO – vertreten durch Geschäftsführer Dr. Stephan Albers – seine Position in Berlin heute noch einmal deutlich machen.
Albers: „Wir sind zuversichtlich, dass das BMVI diese Klarstellung im Interesse des flächendeckenden Glasfaserausbaus zugunsten von Bürgern und Unternehmen in Deutschland treffen wird – schließlich soll das novellierte DigiNetz-Gesetz den Glasfaserausbau in Deutschland forcieren und nicht Bundesnetzagentur und Gerichte mit Fragen um die „richtige“ Auslegung eines Gesetzes beschäftigen und so den Glasfaserausbau verzögern.“
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