BREKO-Pressestatement zur heutigen Anhörung zum DigiNetz-Gesetz beim BMVI
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Im Nachgang der Anhörung wird das BMVI seinen Gesetzesentwurf in den kommenden Wochen finalisieren und anschließend – der BREKO erwartet dies für den Frühherbst – dem Bundestag zur Diskussion und Abstimmung zukommen lassen. Zuletzt muss der Bundesrat der Gesetzesänderung noch zustimmen.
Die ursprüngliche Idee des Gesetzes: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen gleich mitverlegt werden können.
Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird derzeit vielfach dazu missbraucht, (zusätzliche) Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit Überbau / Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird) und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden. Dadurch werden die Glasfaser-Ausbauprojekte der Erstausbauenden gefährdet und vielfach sogar unrentabel.
Das BMVI hat diese Problematik, auf die der BREKO immer wieder nachdrücklich hingewiesen hat, nun erkannt und will eine „Unzumutbarkeitsregelung“ in das Gesetz integrieren, die im Falle ganz oder teilweise öffentlich finanzierter Ausbauprojekte einen „Überbauschutz“ für erstmals Glasfaser-ausbauende Anbieter schafft.
Der BREKO begrüßt diese Änderung zwar ausdrücklich, hält aber eine weitere Klarstellung in dem Gesetzesentwurf für unbedingt erforderlich: „Der Gesetzgeber muss klar definieren, was unter ‚öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten‘ zu verstehen ist.
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