Bitkom kritisiert EU-Urheberrechtsreform als rückwärtsgewandt

EU-Urheberrechtsreform

Dienstag, 11. September 2018 um 08:37

Im Bereich der künstlichen Intelligenz soll Unternehmen das sogenannte Data Mining untersagt bleiben. Data Mining beschreibt die Analyse von großen Datenmengen, z.B. von im Internet frei verfügbaren Texten. Bisher war strittig, ob entsprechende Analysen urheberrechtlich einer Vervielfältigung gleichkommen und damit einer Erlaubnis durch den Urheber bedürfen.

Aus Bitkom-Sicht scheitert der Richtlinienentwurf daran, diese Rechtsunsicherheit bei Unternehmen auszuräumen. „Data Mining ist nichts anderes als das Lesen durch Maschinen, für das es auch keiner Erlaubnis durch Urheber bedarf“, so Berg. „Für die Weiterentwicklung der Schlüsseltechnologie Künstlicher Intelligenz ist Data Mining der wichtigste Grundbaustein. Mit dem Richtlinienentwurf konterkariert die EU ihre KI-Strategie.“

Auch die Regelungen zum Urhebervertragsrecht sind nach Einschätzung des Bitkom nicht durchdacht. So sollen Software-Entwickler mit Urhebern in der Kreativwirtschaft gleichgestellt werden und zum Beispiel das Recht erhalten, von ihnen entwickelte Software und Programmcodes auch nach Jahren noch von ihren Auftraggebern zurückzufordern.

Darüber hinaus plant die EU, ein EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, wie es in Deutschland im Grundsatz bereits gilt. Danach müssen beispielsweise Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen die Verlage vergüten.

Berg: „Mit dem Leistungsschutzrecht setzt die EU auf ein Instrument, das in Deutschland seine Wirkungslosigkeit bereits bewiesen hat und den Verlagen weder eine neue Erlösquelle erschließt noch sie bei der digitalen Transformation unterstützt. Eine zukunftsgerichtete Urheberrechtsreform sieht anders aus.“

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