Anordnung von Endkundenentgelten für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer
Regulierer: Mobilfunk - Rufnummernübertragung
Überprüfungsverfahren
Gegen diejenigen Mobilfunkanbieter, die nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit waren, wurden im Februar 2020 Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung eingeleitet. Auf Basis einer nationalen Vergleichsmarktbetrachtung wurde die Höhe des maximal zulässigen Entgelts auf einen Betrag von 6,82 Euro (brutto) festgelegt. Den Anbietern ist freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres Entgelt oder gar kein Entgelt zu erheben.
Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Die betroffenen Unternehmen (freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica) konnten in den Überprüfungsverfahren keine höheren Kosten nachweisen.
Ab heute stark reduzierte Entgelte
Mit den jetzigen Entscheidungen und den freiwillig erklärten Absenkungen der überwiegenden Zahl der Mobilfunkanbieter müssen ab heute marktweit einheitliche Endkundenportierungsentgelte in Höhe von 6,82 Euro (brutto) für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter gelten.
__________________________________________________________________________________________
Die Bundesnetzagentur erhebt, speichert und verwendet Ihre persönlichen Daten (Name, Kontaktdaten) auf Grundlage von § 3 BDSG, um Ihnen Presseinformationen zur redaktionellen Verwendung oder zu Ihrer Kenntnisnahme zuzusenden und um Sie zu Presseterminen der Bundesnetzagentur einzuladen.
<div style="clear:both;"> </div>
Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur, Telekommunikation und/oder 1&1 via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: 1&1, freenet, Mobile, Telefonica, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telefonnummer, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.