Anordnung von Endkundenentgelten für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer

Regulierer: Mobilfunk - Rufnummernübertragung

Montag, 20. April 2020 um 13:58
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG 

Präsident Homann: „Verbraucher profitieren von starker Absenkung der Entgelte

Mit Wirkung ab heute hat die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica die Portierungsentgelte in von 6,82 Euro (brutto) angeordnet. Die bisher erhobenen Entgelte in Höhe von etwa 30 Euro wurden untersagt. 

Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Großteil der Anbieter hat Entgelte freiwillig abgesenkt

Nachdem die Bundesnetzagentur die Entgelte auf der Vorleistungsebene für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer auf 3,58 Euro (netto) abgesenkt hatte, wurden die Mobilfunkanbieter Mitte Februar aufgefordert auch ihre Endkundenentgelte abzusenken. 

Die überwiegende Anzahl der Marktteilnehmer hat eine freiwillige Absenkung der Endkundenportierungsentgelte auf die von der Bundesnetzagentur genannte Aufgriffsschwelle von 6,82 Euro (brutto) mit Wirkung ab dem 20. April 2020 zugesagt. 

Meldung gespeichert unter: 1&1, freenet, Mobile, Telefonica, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telefonnummer, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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