Wie gerichtsfest ist die geplante EEG-Abgabe auf Solarstrom für den Eigenbedarf?
Die Bundesregierung wird am nächsten Dienstag, 8. April 2014, einen Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorlegen. Es zeichnet sich ab, dass der Verbrauch selbsterzeugten Solarstroms aus Neuanlagen danach künftig mit einer EEG-Umlage belastet werden soll. Davon betroffen wären Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen, die in die saubere Photovoltaik-Stromerzeugung investieren wollen, aber auch Mieter, die beim Bezug von Solarstrom vom Vermieter sogar die volle EEG-Umlage zahlen müssten. Dies würde die wichtigsten Treiber eines weiteren kostengünstigen Photovoltaik-Ausbaus weitgehend von ihren Investitionen abhalten. Die Folgen: Die von der Politik selbst gesetzten Ausbauziele würden verfehlt, die Akzeptanz der Energiewende und die Solarbranche massiven Schaden nehmen.
Wie gerichtsfest diese geplanten Belastungen sind, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bundesverband Solarwirtschaft untersucht. Die Ergebnisse möchten wir Ihnen gerne im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen
am Mittwoch, den 9. April 2014,
um 10:00 Uhr
im Presse- und Besucherzentrum (PBZ)
im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
Raum 4,
Reichstagsufer 14
10117 Berlin-Mitte.
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Meldung gespeichert unter: BSW-Solar, Solartechnik
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