Verwaltungsgericht Köln löst Telekom-Blockade bei Schaltverteilern
„Damit ist jetzt eine wichtige Blockade der Telekom gelöst und die Rechtslage klar. Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Umsetzung bestehen, unabhängig von einem möglichen Hauptsacheverfahren“, betont Grützner. „So können die Wettbewerber endlich einen wichtigen Bestandteil der Breitbandinitiative nutzen und die Schließung der weißen Flecken weiter vorantreiben.“
Nach der Anordnung der Regulierungsbehörde im März dieses Jahres hatte die DTAG die Entscheidung zunächst grundsätzlich begrüßt und sogar als wichtige Investitionsmöglichkeit für die Wettbewerber gelobt. Dann verweigerte sie jedoch den interessierten Wettbewerber-Unternehmen einen Vertragsabschluss und ging gerichtlich gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur vor.
„In letzter Sekunde wollte die DTAG so verhindern, dass die Wettbewerber diesen neuen sinnvollen und wirtschaftlichen Zugangspunkt zum Netz nutzen, um bisher nicht oder nur unzureichend versorgte ländliche Gebiete an das schnelle Internet anzuschließen“, so Grützner. Die Verweigerungshaltung der Telekom bei den Schaltverteilern habe gerade dort, wo technisch sogar ein breitbandiger Festnetzanschluss auf dem Land realisierbar wäre, schwer geschadet.
„Zahlreiche Unternehmen warten jetzt nur auf den Startschuss, mit den neuen Schaltverteilern loslegen zu können. Sobald die Gründe für die Entscheidung des VG Köln vorliegen, wird der VATM eine eigene Arbeitsgruppe zum Thema Schaltverteiler einrichten. Wir werden alles daran setzen, den Breitbandausbau per Funk, aber auch per Festnetz auf dem Lande weiter voranzubringen“, kündigt der VATM-Geschäftsführer an.
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