Verbändebündnis fordert: Keine Energiewende-Abgabe für Direktversorger

Montag, 19. Mai 2014 um 11:18
BSW-Solar

Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik und Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): „Eine Abgabe auf klimafreundlich erzeugten und direkt vor Ort verbrauchten Strom ist vollkommen widersinnig. Es kann nicht sein, dass Haushalte und Unternehmen dafür bestraft werden sollen, dass sie die Energiewende selbst in die Hand nehmen.“ Der vzbv hat berechnet, dass die Umlage auf den eigenverbrauchten Strom  die Allgemeinheit lediglich um 55 Cent pro Haushalt und Jahr entlasten würde.

Große Teile der Industrie sollen hingegen weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen. Dies werde die Energiewende ausbremsen und keinesfalls preiswerter machen, so die Verbände. Sie appellieren an Bundestag und Bundesrat, die geplante Energiewende-Abgabe für Direktversorger schnell wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Auch im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig eine solche Energiewende-Abgabe zu erheben. In der Länderkammer hatte sich bereits eine große Mehrheit der Umwelt-, Energie-, Wirtschafts- und Agrarminister dafür ausgesprochen, die Eigen- und Mieterversorgung mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant.

„Erneuerbarer Direktverbrauch ist für Mieter eine Möglichkeit, sich selbst vor Ort mit lokal produziertem Ökostrom zu versorgen. Die Pläne der Bundesregierung, sie jetzt mit einer neuen Abgabe zu belasten, müssen schnell vom Tisch. Auch Mieter sollen von inzwischen günstigem Strom aus erneuerbaren Energien und KWK profitieren können. Es wäre absurd, Mieter, die regelmäßig keine Möglichkeit haben, erneuerbaren Strom selbst zu erzeugen, nun auf diesem Weg von den Vorteilen der Energiewende abzuschneiden“, so Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB). „Schon bisher können Mieter im Vergleich zu Hauseigentümern am wenigsten von der Energiewende profitieren. Das darf nicht so bleiben.“

Inzwischen liegen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vor, die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien. Dies ergab ein Rechtsgutachten, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen mit dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) jüngst veröffentlichte.

Meldung gespeichert unter: BSW-Solar, Solartechnik

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