VATM: „Telekom will in unverantwortlicher Weise an der Preisschraube drehen“
Unverständnis löst zudem der Antrag der Telekom aus, den Festlegungszeitraum drastisch von zwei auf fünf Jahre zu erhöhen. „Die Bundesnetzagentur soll bei der Festlegung der Entgelte die Marktverhältnisse nachbilden. Das ist in diesem schnelllebigen Markt für einen Zeitraum von fünf Jahren definitiv nicht möglich und verstößt zudem gegen geltendes EU-Recht“, betont Grützner.
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