VATM sieht Nachbesserungsbedarf bei der TKG-Novelle: „Gesetzentwurf enthält eindeutig nachteilige Regelungen für Verbraucher“

Sonntag, 16. Oktober 2011 um 10:22
VATM

Zahlt zum Beispiel ein Kunde seine Rechnung ohne Begründung nicht, sollen zukünftig zuallererst die Dienstanbieter davon betroffen sein und nicht die Netzbetreiber. „Das außerordentlich nachteilige Ergebnis ist: Der Kunde erhält in der Praxis nicht mehr nur eine Mahnung, sondern gleich mehrere und das bedeutet mehrfache Mahngebühren.“

Noch unverständlicher aus Sicht des VATM: bei kostenlosen Warteschleifen soll es eine Ansagepflicht über die Kostenlosigkeit geben, während bei kostenpflichtigen Warteschleifen keine entsprechende Ansagepflicht zu deren Kostenpflichtigkeit besteht. Zudem sollte bislang eine Warteschleife in den am meisten genutzten Service-Rufnummerngassen 30 Sekunden betragen dürfen. Nun soll diese „Mini-Warteschleife“ verboten werden, was zur Folge hat, dass selbst wenige Sekunden dauernde Schaltvorgänge unzulässig sind und dann der Kundenservice auf diesen Rufnummern gegebenenfalls eingestellt werden muss“, erläutert Grützner.

Nicht in das Gesetz aufgenommen werden soll nach jetzigem Stand, dass die vom Kunden gewählten Rufnummern grundsätzlich von jedem Telefonanschluss aus erreichbar sein müssen. Begründung: Die Bundesnetzagentur könne das nach heutiger Rechtslage bereits regeln. „Verwunderlich ist allerdings, dass die Regulierungsbehörde selbst sich nicht für berechtigt hält. Daher fordert die Wirtschaft hier eine Klarstellung im Gesetz“, so der VATM-Geschäftsführer.

„Aber auch wettbewerbspolitisch ist das Gesetz nicht ausgewogen. Es soll eine neue gesetzliche Regelung aufgenommen werden, die der Deutschen Telekom zusätzliche rund 100 Millionen Euro pro Jahr in die Kassen spülen würde – für Kosten, die auf Grund von fehlender Effizienz beim Ex-Monopolisten entstehen“, warnt Grützner: „Regulierer und Justiz haben eine solche völlig unberechtigte Belastung des Wettbewerbs und Begünstigung der Telekom bislang erfolgreich abgelehnt.“

Das Fazit des VATM-Geschäftsführers: „Kommt es in letzter Minute nicht noch zu Verbesserungen, wird das Gesetz Verbrauchern und Wirtschaft Nachteile bringen, die mit der nötigen Sorgfalt ohne Weiteres zu vermeiden wären.“

Informationen / Rückfragen:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.

VATM-Geschäftsstelle

Corinna Keim, Maria Schlechter-Heims

Oberländer Ufer 180 -182

50968 Köln

Meldung gespeichert unter: VATM

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