VATM: Regierungsbeschluss zur TKG-Novelle schafft verbesserte Investitionsmöglichkeiten

Mittwoch, 2. März 2011 um 16:24
VATM

VATM: Regierungsbeschluss zur TKG-Novelle schafft verbesserte Investitionsmöglichkeiten  

Köln, 02. März 2011.

„Der Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes geht in weiten Teilen in die richtige Richtung. Deutlichen Verbesserungsbedarf sehen wir im Wesentlichen jenseits der politisch intensiv diskutierten Themen, etwa bei der Optimierung der Regelungen für Geschäftskundenanbieter oder aber auch für Mehrwertdiensteanbieter. Besonders wichtig für den Standort Deutschland und den Ausbau der modernen TK-Infrastruktur ist, dass die Novelle vorsieht, möglichst alle Investitionsmöglichkeiten zu nutzen und alle Investoren einzubeziehen", lautet die erste Reaktion von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, auf die heute veröffentlichte Kabinettsentscheidung. So soll es insbesondere keine regulatorischen Vorgaben geben, die einzelne Unternehmen oder Geschäftsmodelle bevorzugen. Seit 2002 tragen die TK-Wettbewerber mehr als die Hälfte der TK-Investitionen, im Jahr 2010 waren es fast 60 Prozent.  

Wichtig sei, dass das Gleichgewicht im Markt auch im weiteren Verlauf der Beratungen in Bundesrat und Bundestag gewahrt bleibe, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer. Äußerst kontraproduktiv wären staatliche Interventionen wie etwa die Einführung eines Breitbanduniversaldienstes. „Durch einen solchen Universaldienst würde ein flächendeckender Breitbandausbau nicht vorangetrieben, sondern im Gegenteil um Jahre verzögert und – zu Lasten der Steuerzahler – enorm verteuert ", sagt Grützner. Nachbesserungsbedarf sieht der VATM weiterhin bei der Nutzung von Synergieeffekten und der Identifizierung von Einsparpotenzialen beim Breitbandausbau.  

„Zu Recht sollen unterschiedliche Investitionsrisiken künftig stärker berücksichtigt werden“, so der VATM-Geschäftsführer. Damit werde der Bundesnetzagentur die Aufgabe zukommen, offensichtlich unterschiedlich risikoreiche Investitionen auch bei den Vorproduktpreisen differenziert zu behandeln. Grützner weiter: „Bislang hat die Regulierungsbehörde entgegen aktueller Gutachten und entgegen der NGA-Empfehlung der EU-Kommission etwa den Ausbau hochmoderner Mobilfunknetze und das längst bestehende Kupfernetz gleich bewertet. Die von der Bundesregierung nun vorgeschriebenen Grundsätze zur Differenzierung zwischen den verschiedenen Risiken sollten bereits bei der aktuell anstehenden Neuberechnung der monatlichen TAL-Miete berücksichtigt werden.“  

Als sehr positiv sowohl für den Verbraucher als auch für den Wettbewerb bewertet der VATM die vorgesehenen Regelungen für einen schnelleren und problemfreien Anbieterwechsel, möglichst innerhalb eines Werktages. „In den allermeisten Fällen ist die Telekom bei Wechseln involviert. Bis heute kommt es immer wieder zu Problemen und Nachteilen für alternative Anbieter und deren Kunden", so der Geschäftsführer des VATM: „Künftig sollen die Prozessabläufe sowie die Zugangsmöglichkeiten zu wichtigen Informationen optimiert werden. Wir versprechen uns hiervon deutliche Verbesserungen."  

„Beim Thema Warteschleifen sehen wir noch deutlichen Änderungsbedarf, um zu erreichen, dass überteuerte und überlange Warteschleifen von `schwarzen Schafen´ unterbunden werden können“, sagt Grützner.  Der VATM hat hier unter anderem die Einführung eines Zertifikates für Call Center in die Diskussion eingebracht, das kurze und damit besonders kostengünstige Warteschleifen sowie einen verbraucherverfreundlichen Service fördern würde. Grützner: „Im Rahmen der Beratungen in Bundesrat und Bundestag sollte noch einmal ernsthaft nach einer möglichst wirtschaftlich sinnvollen Lösung mit höchstmöglichem Verbrauchernutzen gesucht werden.“  

Informationen / Rückfragen:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.

VATM-Geschäftsstelle Corinna Keim, Maria Schlechter-Heims

Oberländer Ufer 180 -182

50968 Köln

Telefon: 02 21 / 3 76 77 – 23

Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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