VATM: EU-Kommission gibt endlich grünes Licht für Vectoring-Vorleistungen
Glasfaserausbau Deutschland
Gleichzeitig haben andere TK-Wettbewerber so die Möglichkeit, unter Nutzung dieses Vorleistungsproduktes selbst ihren eigenen Kunden höherbitratige Internetanschlüsse zu offerieren. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in der aktuellen Förderrichtlinie den Einsatz der Vectoring-Technologie nur bei Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzprodukts für den Wegfall des Zugangs am Kabelverzweiger erlaubt. Damit ist Vectoring jetzt auch nach EU-Recht förderfähig und darf vor Ort geschaltet werden.
„Die EU-Kommission hat zudem klar gestellt, dass auch beim geförderten FTTB/H-Ausbau ein VULA*-Produkt ähnlicher Güte angeboten werden muss. Auf diese Weise hat sie schon einige wichtige Eckpfeiler eingeschlagen“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Brüssel sieht klar eine Entbündelung auch beim FTTB/H-Ausbau vor und hat darauf gedrungen, dass die Anbieter sich auf eine „VULA-Produktfamilie“ verpflichten.
„Wir können jetzt auch in den Gebieten, in denen wir gefördert VDSL ausgebaut haben, Vectoring aktiv schalten, um den Privatkunden dort höhere Bandbreiten anbieten zu können“, erläutert Peter-Paul Poch, Beiratsmitglied und Regulierungsexperte beim Netzbetreiber DNS:NET. Und es gebe noch eine zweite gute Nachricht, so Poch: „In den vergangenen 20 Jahren hat die Telekom durch ihre Vorschläge in den Standardangebots-Verfahren festgelegt, wie Vorprodukte auszusehen haben.
Die Bundesnetzagentur hat diese Vorschläge dann kontrolliert und gegebenenfalls verändert. Nun hatten die Wettbewerber die Chance, zu gestalten und haben sie ergriffen. Wir glauben, dass unser Vorleistungsangebot, insbesondere für TK-Unternehmen, die sich auf Geschäftskunden konzentrieren, deutlich attraktiver für den Wettbewerb ist.“
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