VATM: Bundesregierung will Regelungen zum Telefonmarketing verschärfen

Mittwoch, 12. März 2008 um 17:13
VATM

Köln, 12. März 2008. Die Möglichkeit, Verträge auch im Rahmen eines Telefonats verbindlich abschließen zu können, ist aus weiten Bereichen des Alltags nicht mehr wegzudenken. Nicht nur in der Telekommunikationswirtschaft ist dies ein sehr wichtiges und bewährtes Marketinginstrument, das täglich von tausenden Kunden genutzt wird, die schnell und bequem Bestellungen aufgeben wollen.

"Der Verbraucher muss weiterhin die Möglichkeit haben, Waren und Dienstleistungen einfach und unkompliziert über Telefon bzw. Internet bestellen zu können. Gerade wenn es etwa darum geht, einen DSL-Anschluss zu bestellen und den Telefonanbieter zu wechseln, erwarten die Verbraucher, dass ihre Wünsche per E-Mail oder telefonisch abgewickelt werden können", erläutert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).

Nach dem gestern vorgestellten Maßnahmenpaket der Bundesregierung soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Insbesondere die Forderung von Bundesverbraucherschutzminister Seehofer, dass künftig für alle TK-Anbieterwechsel eine schriftliche Erklärung des Kunden erforderlich sein muss, stößt innerhalb der TK-Wirtschaft auf erhebliche Kritik.

"Dies ist ein eklatanter Eingriff in die Vertragsfreiheit und verhindert die grundsätzliche Möglichkeit, Verträge zukünftig auch mündlich weiterhin abschließen zu können", wertet Jürgen Grützner die Voraussetzung einer schriftlichen Bestätigung für telefonisch zustande gekommene Verträge.

Um das Problem der unlauteren Werbeanrufe in den Griff zu bekommen, gibt es deutlich effizientere und sinnvolle Ansätze, um im Zweifelsfall unkompliziert und eindeutig klären zu können, ob der Kunde einen Vertrag schließen oder etwa lediglich Informationsmaterial bestellen wollte.

Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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