VATM begrüßt Urteil des EuGH: Deutsche Telekom muss rund 12,6 Millionen Euro Bußgeld wegen massiver Wettbewerbsbehinderung zahlen

Donnerstag, 14. Oktober 2010 um 15:42
VATM

Köln, 14. Oktober 2010. „Der Europäische Gerichtshof hat heute ein gutes Urteil für fairen Wettbewerb auf dem TK-Markt gefällt. Wettbewerbsbehinderung durch unfaire Preise wird geahndet“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heutige Entscheidung des EuGH, eine Revisionsklage der Deutschen Telekom AG abzuweisen. Die Telekom wollte vor Gericht erreichen, dass ein Urteil des Europäischen Gerichts von 2008 in erster Instanz und damit die Entscheidung der Kommission von 2003 für nichtig erklärt wird, die dem Ex-Monopolisten eine Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung auferlegt.  

Die EU-Kommission wirft dem Ex-Monopolisten vor, durch unfaire Preispolitik im untersuchten Zeitraum von 1998 bis 2003 Wettbewerbsunternehmen im Ortsnetz vom Markt ferngehalten bzw. behindert zu haben. Erstmalig stellt sie das Vorliegen einer so genannten „Preis-Kosten-Schere“ fest. Sie kritisiert, dass der Mietpreis für die blanke Kupferleitung auf der letzten Meile bis zum Endkunden (Teilnehmeranschlussleitung=TAL), den die Wettbewerber an die DTAG zahlen mussten, nicht in einem fairen Abstand zu den Endkundenpreisen der Telekom lag. In seiner Pressemitteilung zum heutigen Urteil führt der EuGH aus, dass „die Deutsche Telekom die Margen ihrer zumindest ebenso effizienten Wettbewerber beschneidet und diese so vom Markt verdrängt“. Außerdem wird kritisiert, dass die Wechselmöglichkeiten eingeschränkt worden sind und letztendlich die Verbraucher zu viel bezahlt haben.  

„Nun herrscht nach einem insgesamt sieben Jahre dauernden Verfahren durch alle Instanzen endgültig Klarheit. Höchstrichterlich ist festgestellt, dass die Telekom von 1998 bis 2003 bei der TAL den Wettbewerb behindert hat. Wir haben damals von Beginn an deutlich darauf hingewiesen, dass die Telekom überhöhte Mietpreise für die letzte Meile verlangte und selbst aber Billigangebote an die Endkunden machte, um diese besser halten oder andere vom Wettbewerb zurückgewinnen zu können“, betont der VATM-Geschäftsführer. „Von dem Urteil geht ein klares Signal aus. Neben dem hier konkret beurteilten Zeitraum, zeigt es, dass die EU auch bezüglich späterer Verstöße und in Zukunft eingreifen kann und hierzu auch bereit ist.“  

„Für Wettbewerbsunternehmen stellt sich nach diesem Urteil nun die Frage, ob sie einen Schadensersatz für die überhöhten Vorleistungsentgelte in dieser Zeit geltend machen können. Es wird auch zu untersuchen sein, wie die Marktbehinderung und damalige Kundenverluste zu bewerten sind“, so Grützner.  

Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...