Unzulässige Faxwerbung für Corona-Schnelltests

Unerlaubte Faxwerbung

Dienstag, 13. April 2021 um 11:06
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG

Präsident Homann: „Gehen entschlossen gegen Wiederholungstäter vor

Die Bundesnetzagentur ist erneut gegen unerwünschte Faxwerbung vorgegangen, in der für Corona-Schnelltests geworben wurde. Sie hat die Abschaltung der Rufnummern 0241 98094690 und 0241 98094699 sowie weiterer Rufnummern angeordnet.

Faxwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch tolerieren wir nicht“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: „Unternehmen, die fortgesetzt Rechtsverstöße begehen, müssen auch damit rechnen, dass bislang nicht auffällige Rufnummern abgeschaltet werden, um vorbeugend rechtswidriges Verhalten zu verhindern“.

Abschaltungen – auch präventiv – angeordnet

Die Werbefaxe der M.E. Handel & Consulting e.K. (MedicalOne) sollen die Empfänger zu einem Vertragsschluss animieren. Die Bundesnetzagentur ordnete die Abschaltung der in diesen Faxen als Kontakt angegebenen Rufnummern an. Das Unternehmen hatte eine vorausgegangene Abmahnung nicht beachtet und auch nach Rufnummernabschaltung fortgesetzt rechtswidrig agiert. Deshalb wurden zusätzlich weitere, nicht auf den Werbefaxen angegebene Rufnummern abgeschaltet. Obgleich diese Rufnummern noch nicht rechtswidrig genutzt wurden, erfolgte die Abschaltung präventiv.

Meldung gespeichert unter: Spam, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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