Telekom: Strafen bei Wettbewerbsvertoß

Freitag, 21. Februar 2003 um 10:41

Ihre marktbeherrschende Stellung zu Missbrauchen, kann für die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) zukünftig mit unangenehmen finanziellen Konsequenzen verbunden sein. Dies geht zumindest aus einem neuen Gesetz hervor, dass von dem Bundeswirtschaftsministerium als Entwurf vorgelegt wurde. Die Vorlage sollte am Donnerstag an die betroffen Unternehmen und Verbände verschickt werden.

Das Gesetz sieht zukünftig Strafzahlung vor, wenn die Telekom gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen sollte. Gleichzeitig erhält der Konzern einen Anreiz, Entscheidungen der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation konsequenter umzusetzen. In Fällen in denen der Missbrauch des Wettbewerbsrechts einfach zu ermitteln ist, soll der missbräuchlich erwirtschaftete Gewinn abgeschöpft werden. In Fällen in denen man den Missbrauch nur schwer monetär ausdrücken kann, werden dem Unternehmen Strafzahlungen angedroht.

Meldung gespeichert unter: IT-News

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