Telekom muß Flatrate anbieten

Donnerstag, 16. November 2000 um 09:23

Deutsche Telekom AG (WKN: 555750): Die Deutsche Telekom muss spätestens bis Anfang Februar nächsten Jahres eine sogenannte Großhandels-Flatrate anbieten. Der Pauschaltarif muss den mit T-Online, Tochter der Telekom, konkurrierenden Online-Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Dies entschied die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Mittwochabend. Laut Aussage der Telekom soll die Regulierungsbehörde keine Vorgaben zur Höhe des Preises und zur Ausgestaltung des Tarifs gemacht haben. Für T-Online bedeutet dies deutlich mehr Konkurrenz, für den Endverbraucher wahrscheinlich sinkende Preise. Der Dauer-Zugang ins Internet für Endkunden könnte in nächster Zeit durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde deutlich billiger werden. Ein Sprecher des Onlinedienstes AOL fordert einen Pauschaltarif für die Endverbraucher von monatlich unter 50 DM.

Mit der Entscheidung soll es der Konkurrenz der Telekom leichter gemacht werden, ihren eigenen Kunden einen von der Nutzungsdauer unabhängigen Pauschaltarif für das Surfen im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Wettbewerber der Telekom verfügen bislang kaum über die für Internet-Angebote notwendigen eigenen Leitungskapazitäten und sind daher auf die Telekom-Leitungen angewiesen. Bislang wurden von der Telekom zeitabhängige Gebühren erhoben. Zur Zeit berechnet die Telekom den Online-Anbietern 1,5 Pfennig im Minutentakt. Da viele Mitbewerber ihren Kunden eine Internetnutzung zum Pauschalpreis anbieten, rechnet sich der Pauschalpreis für sie nicht mehr, wenn die Kunden das Internet zu lange nutzen.

Meldung gespeichert unter: IT-News

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