Strafe über CPU verhängt

Donnerstag, 14. September 2000 um 16:44
CPU Softwarehouse

(internetaktien.de) - CPU Softwarehouse (Neuer Markt, WKN 545430): Das Softwarehaus CPU muss wegen des Verstoßes gegen die Ad-Hoc-Regeln eine Gedstrafe von mehreren zehntausend DM zahlen. Wie Unternehmenssprecher Jürgen Rönsch am Mittwoch in Augsburg mitteilte hat das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel diese Strafe über das Unternehmen verhängt.

 

 

 

 

Der Verstoß von CPU liegt darin, dass das Unternehmen im November letzten Jahres auf der Comdex in Las Vegas vor einer kleinen Gruppe deutscher Journalisten das Abrutschen in die Verlustzone angekündigt, die Ad-Hoc-Meldung jedoch erst zwei Tage später veröffentlicht wurde. Die Gewinnerwartung für das Geschäftsjahr 1999 hat CPU von DM 11,4 Mio. auf einen Verlust von DM 4,5 Mio. berichtigt.

 

 

 

Meldung gespeichert unter: CPU Softwarehouse, Software

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