Staatshilfe für France Telecom war rechtens
LUXEMBURG (IT-Times) - Die geplante staatliche Milliardenhilfe für France Telecom S.A. (WKN: 906849) aus dem Jahr 2002 hat nicht gegen EU-Recht verstoßen. Dies hat heute das Gericht der Europäische Union entschieden.
Wichtiges Kriterium der Richter: In 2002 war nicht wirklich Geld an den französischen Telekommunikationskonzern geflossen. Der französische Staat hatte France Telecom lediglich eine Hilfe von neun Mrd. Euro zugesichert. In Anspruch genommen wurde die Hilfe jedoch nicht. Die Europäische Kommission hatte 2004 entschieden, es handele sich dabei um eine staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb verzerre.
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