Sorgenfreies Roaming in den Sommerferien
Mobilfunk
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
PRESSEMITTEILUNG
„In der EU können Verbraucherinnen und Verbraucher so wie zu Hause telefonieren, SMS verschicken und Daten nutzen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Vorsicht ist im Urlaub außerhalb der EU, auf Schiffen und in Flugzeugen angezeigt. Hier können zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt werden.“
Aufmerksam sein bei Roaming an Bord von Schiffen und Flugzeugen und in der Nähe der EU-Grenzen
An Bord von Schiffen sowie Flugzeugen können zusätzliche Roaming-Gebühren entstehen, da Bordnetze satellitengestützt sind und dort das Roaming zu Inlandspreisen nicht gilt. Besonders in Häfen oder an Flughäfen ist es daher ratsam zu überprüfen, ob das mobile Endgerät mit einem terrestrischen Mobilfunknetz verbunden ist oder in ein satellitengestütztes Bordnetz eingebucht ist.
Auch in der Nähe der EU-Grenzen können Roaming-Gebühren anfallen. Hier kann es passieren, dass sich mobile Geräte in ein außereuropäisches Mobilfunknetz einbuchen. Das EU-Roaming gilt in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Wird ein anderes ausländisches Mobilfunknetz genutzt, können zusätzliche Roaming-Gebühren anfallen. Dies kann Urlaubern zum Beispiel in der Nähe des Bodensees, in Oberitalien bzw. auf den griechischen Inseln passieren, wo sich mobile Geräte unter Umständen unbemerkt in das schweizerische bzw. türkische Netz einbuchen. Dies kann etwa vermieden werden, indem Nutzer das gewünschte Mobilfunknetz manuell auswählen und nicht die automatische Netzwahl verwenden.
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