Solarer Mieterstrom: Großes Ausbaupotenzial vor allem in Berlin, Hamburg und München
Solarmodule- und Solarzellenproduktion
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft, des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland e.V., des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des Deutschen Mieterbunds vom 11. Oktober 2017
Berlin, 11. Oktober 2017 – In den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von bis zu 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden. Rund 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter könnten damit preiswerten Solarstrom beziehen.
Das ist das Kernergebnis der Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD) heute vorgestellt haben.
Die vier Verbände ziehen für die schnelle Verbreitung solarer Mieterstromangebote zusammen an einem Strang. Gemeinsam verfolgen sie die Ziele, möglichst viele Mieter an den Kostenvorteilen der Photovoltaik teilhaben zu lassen, die Wohnungs- und Energiewirtschaft über die Chancen von solaren Mieterstromangeboten zu informieren, den Photovoltaik-Ausbau zu dynamisieren und mit der urbanen Energiewende den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar): „Jetzt geht es endlich los mit dem Mieterstrom in Deutschlands Metropolen. Stark gesunkene Photovoltaik-Preise und das neue Mieterstromgesetz der Bundesregierung machen dies möglich. Wir beobachten am Markt eine stark wachsende Zahl an Akteuren, die aus den Startlöchern kommen und Mieterstromprojekte umsetzen wollen.“
Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW): „Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich. Um das Potenzial voll auszuschöpfen, müssen aber noch Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden gravierend steuerlich benachteiligt.
Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz muss hier dringend angepasst werden.“
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