Regulierungsverfügung: Telekom muss bei All-IP-Anschlüssen Call-by-Call und Preselection zulassen

Donnerstag, 28. Januar 2010 um 14:52
VATM

Eine gute Nachricht bedeutet hingegen die endlich erfolgte Anordnung, die die DTAG sowie ihre verbundenen Unternehmen (congstar, T-Systems) dazu verpflichtet, Call-by-Call und Preselection auch bei All-IP-Anschlüssen – wie im klassischen Festnetz – anzubieten. Die Verpflichtung betrifft sowohl DTAG-Bestands- als auch Neukunden des Konzerns und ist ohne weitere Frist unverzüglich umzusetzen. Zwei Jahre lang hat die Telekom die Endkunden bei All-IP-Anschlüsse von der Möglichkeit der Nutzung der Betreiberauswahl abgeschnitten. „Ohne Call-by-Call hätte es den Erfolg der TK-Liberalisierung im Festnetzbereich mit den heute schon gewohnten niedrigen Endkundenpreisen nie gegeben“, betont der VATM-Geschäftsführer. Auch heute gebe es insbesondere in den Bereichen der so genannten weißen Flecken ohne Betreiber- und Betreibervorauswahl kaum eine Alternative und die Verbraucher müssten die Preise der DTAG akzeptieren. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte in der Vergangenheit mehrfach bei der BNetzA die zügige Verpflichtung der DTAG zum Angebot der Betreiberauswahl angemahnt. Damit hatte sie ebenso wie VATM und EU gefordert, die Verpflichtung von marktbeherrschenden Unternehmen zur Betreiberauswahl und -vorauswahl unabhängig von der verwendeten Anschlusstechnologie beizubehalten. „Nur so kann das Gebot der Technologieneutralität gewahrt werden“, sagt Grützner.

In den Beschlussgründen der BNetzA finden sich klare Worte. Insbesondere sei die nach wie vor von der DTAG geforderte Umsetzungfrist von 9 Monaten im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer „nicht nachvollziehbar“. Die Telekom hat diesbezüglich jedoch bereits eine Studie angekündigt.  Die BNetzA macht in der Verfügung jedoch ebenfalls klar, dass es ihrer Ansicht  nach technisch relativ unproblematisch sei, die Entscheidung umzusetzen – und verweist auf die Implementierung ohne nennenswerten Aufwand in der Schweiz. Die Telekom hatte in der Vergangenheit immer wieder angeführt, dass sich Call-by-Call und Preselection bei der neuen IP-Technologie nur mit hohem technischen Aufwand umsetzen ließe.

Die Verpflichtung zu Call-by-Call gilt ab sofort und unabhängig von der Rechtsauffassung der DTAG, dass diese Verpflichtung vermeintlich rechtswidrig wäre. Die Bundesnetzagentur warnt die Telekom davor, Versuche zu unternehmen, die neue Verpflichtung zu unterlaufen. Jeder Kunde habe einen rechtlichen Anspruch, Call-by-Call am IP-Anschluss in Anspruch nehmen zu können. Und auch die Anbieter hätten einen Rechtsanspruch darauf, dass die Telekom den entsprechenden Verpflichtungen nachkommt. Die DTAG kann gegen den Beschluss innerhalb von vier Wochen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erheben.

Informationen / Rückfragen:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.

VATM-Geschäftsstelle

Corinna Keim, Maria Schlechter-Heims

Oberländer Ufer 180 -182

50968 Köln

Telefon: 02 21 / 3 76 77 – 23

Telefax: 02 21 / 3 76 77 – 26

Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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