Programm für zügigen Solarstrom-Ausbau in Europa vorgelegt

Mittwoch, 7. September 2011 um 11:24
BSW-Solar

Internationales Photovoltaik-Expertengremium kritisiert langwierige Genehmigungsverfahren / One-Stop-Shop-Modell soll flächendeckend eingeführt werden / Recht auf vorrangigen Netzanschluss und Gebührenfreiheit gefordert

Berlin, den 7. September 2011 – Um den Ausbau von Solarstrom in ganz Europa zügig voranzubringen, haben sich Photovoltaikverbände aus zwölf EU-Staaten auf ein Beschleunigungs-Programm verständigt. Im Zentrum der Forderungen, die sich an Politiker und Netzbetreiber richten, stehen konkrete Empfehlungen zur Vereinfachung von Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren. Das Programm wurde von der international besetzten Projektgruppe „PV Legal“ erarbeitet, die vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) koordiniert wird. „Durch die Vorschläge könnten deutliche Kostenreduktionen für Investoren, aber auch Entlastungen für Behörden und Bürger erzielt werden“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. Für das Programm wurden die rechtlich-administrativen Rahmenbedingungen für die Installation von Solaranlagen analysiert sowie die praktischen Erfahrungen der Industrie in Bezug auf Kosten, Zeit und Aufwand quantifiziert.

Eine der größten Wachstumsbremsen für Solarstrom sind demnach die Genehmigungsverfahren. So müssen Anlagenbetreiber oft mehrere Jahre auf eine Lizenz warten, bevor mit der Planung der Anlage begonnen werden kann. Nachdem auf Betreiben von PV LEGAL dieses Hindernis im vergangenen Jahr beispielsweise für Aufdachanlagen in Griechenland schon deutlich verbessert werden konnte, fordert das Projekt jetzt eine breite Genehmigungsfreiheit für alle kleinen Solaranlagen auf Dächern in Europa. Für alle anderen Anlagen sollen schlanke Genehmigungsverfahren mit nur einer administrativen Anlaufstation („One-Stop-Shop-Modell“) wie in Portugal eingeführt werden, wo das Verfahren zur Genehmigung von Kleinanlagen vor einigen Monaten auf eine einfache Übermittlung der Anlagendaten im Internet umgestellt wurde. Auf Bearbeitungsgebühren sollte nach Möglichkeit ganz verzichtet werden. „Wenn aber Gebühren erhoben werden, sind sie transparent auszuweisen“, fordert Jörg Mayer. Auch der Handel mit PV-Genehmigungen ist zu unterbinden.

Eine Vereinfachung der Strukturen ist auch bei den Modalitäten zum Netzanschluss dringend notwendig. Dazu gehört, dass der Gesetzgeber ein Recht auf Anschluss erneuerbarer Anlagen formuliert und angemessene Fristen setzt, etwa einen Zeitraum von sechs Wochen. „Der vorrangige Anschluss von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ist im übrigen in der Europäischen Richtlinie für die Förderung Erneuerbarer Energien vorgesehen“, betont Jörg Mayer. Nichteinhalten der Fristen sollte mit Strafe geahndet werden. Ebenfalls wichtig: Nicht nur Netzbetreiber, auch zertifizierte Installateure sollten Anlagen ans Netz anschließen dürfen.

Meldung gespeichert unter: BSW-Solar

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