Postgesetz-Novelle muss effektive Missbrauchsaufsicht gewährleisten
„Selbst 15 Jahre nach der formalen Liberalisierung des Postmarkts sind wir weit von wirklichem Wettbewerb entfernt", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Mit einem Marktanteil der Deutschen Post von rund 90 Prozent im lukrativen Geschäft der Sendungen bis 1.000 g haben wir faktisch fast immer noch ein Monopol."
Die Erfahrung im schon deutlich wettbewerbsintensiveren Telekommunikationsmarkt zeige, dass gerade eine wirksame Missbrauchsaufsicht durch die Bundesnetzagentur eine zentrale Stellschraube für mehr Wettbewerb sei. „Damit setzt der Gesetzentwurf an der richtigen Stelle an, wenn das marktbeherrschende Post-Unternehmen durch die Gesetzesnovelle zu einer Offenlegung der von ihr gewährten Großkundenkonditionen verpflichtet und ein eigenes Antragsrecht für von Missbrauch betroffene Wettbewerber eingeführt werden soll“, sagt Grütz-ner.
Eine wirksame Wettbewerbsaufsicht sei zum jetzigen Zeitpunkt wichtiger denn je. Denn die jetzt gerade auf den Markt kommenden Angebote für rechtssichere elektronische Kommunikation nach dem De-Mail-Gesetz bieten nicht nur mehr Komfort und Sicherheit für Empfänger sowie erhebliche Kostenvorteile für Versender, sondern vor allem ganz neues Wettbewerbspotenzial im Postmarkt. „Umso wichtiger ist es, dass dieses Potenzial nicht durch Wettbewerbsbehinderungen des Ex-Monopolisten beschränkt werden kann“, so der VATM-Geschäftsführer.
„Der TK-Markt zeigt: Mehr Wettbewerb bedeutet innovative Produkte, mehr Qualität und nicht zuletzt günstigere Preise für die Endkunden", resümiert Grützner. „Mit der gesetzlich geregelten De-Mail entstehen neue Wahlmöglichkeiten für die Endkunden und damit endlich effektiver Wettbewerb im Post-Markt. Um ihn zu schützen, sind die vorgeschlagenen Neure-gelungen im Postgesetz ein wichtiger Schritt."
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