Nichtzulassungsbeschwerde von Seiten Telegates?

Freitag, 13. Dezember 2002 um 15:36
telegate

Der deutsche Auskunftsanbieter Telegate (WKN: 511880) erwägt zur Zeit eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Gerichtsurteil beim Bundesgerichtshof einzulegen. Das Urteil bezog sich auch die Informationspflicht von Seiten des Unternehmens gegenüber Ihren Kunden über die Kosten der Weitervermittlung.

 

 

Am heutigen Tage bekräftige eine Unternehmenssprecherin die oben aufgeführte Erwägung. Die Basis für diese Klage sieht die Gesellschaft in der Nichtzulassung von Rechtsmitteln bei dem vergangenen Verfahren beim Oberlandesgericht in München. Die Klage hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eingereicht.

Meldung gespeichert unter: Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), 11880 Solutions, Telekommunikation, Internet

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