Neufassung der Roaming-Verordnung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft
Roaming
„Rechtzeitig zur Urlaubszeit zahlen Reisende in der EU für Anrufe, SMS und Datendienste nicht nur dieselben Preise wie zu Hause, sondern erhalten auch dieselbe Qualität. Wer zu Hause 5G nutzt, soll auch im europäischen Ausland 5G nutzen können," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neufassung der EU-Verordnung
Mit der Neufassung der EU-Verordnung wird das Roam-Like-At-Home Prinzip für weitere 10 Jahre fortgeschrieben. Neu ist, dass ab 1. Juli 2022 auch die gleichen Bedingungen beim Roaming in der EU gelten wie zu Hause. Den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern soll die gleiche Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese im besuchten Land verfügbar ist.
Darüber hinaus wird für mehr Transparenz gesorgt. Ab dem 1. Juli 2022 müssen Roaming-Anbieter über das Risiko zusätzlicher Roaming-Entgelte bei der Nutzung von Mehrwertdiensten informieren. Nach Aufbau entsprechender Datenbanken durch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Elektronischen Kommunikation (GEREK) müssen Roaming-Anbieter ab dem 1. Juni 2023 zudem über die Rufnummergassen informieren, bei denen dieses Risiko besteht. Zusätzlich zum Hinweis auf die in Europa einheitliche Notrufnummer bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat sind ab dem 01.06.2023 europäische Roaming-Kunden über alternative Notrufdienste einschließlich öffentlicher Warnsystem (in DE NINA-App) zu informieren.
Schließlich gelten neue Regelungen um unbeabsichtigtes Roaming in Grenznähe sowie auf Schiffen und Flugzeugen zu vermeiden.
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