Neue Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Netzneutralitätsregeln veröffentlicht
Netzneutralität
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
PRESSEMITTEILUNG
"BEREC sichert mit den aktualisierten Leitlinien das offene Internet. Die Leitlinien werden auch weiter zur Sicherung der Netzneutralität durch die Bundesnetzagentur beitragen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Vor dem Hintergrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu sogenannten „Nulltarif“-Optionen hat BEREC die entsprechenden Passagen in den Leitlinien überarbeitet. Die Leitlinien sollen den nationalen Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung der Netzneutralitäts-Verordnung eine Auslegungshilfe bieten und zu einer einheitlichen Anwendung der Verordnung beitragen. Die nationalen Regulierungsbehörden haben den Leitlinien weitestgehend Rechnung zu tragen.
Nach einer öffentlichen Konsultation, in der alle interessierten Stakeholder Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, sind nun die finalen Leitlinien verabschiedet worden.
EuGH-Urteile vom September 2021
Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 entschieden, dass Zero Rating-Optionen wie „StreamOn“ der Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, dass sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs verboten sind.
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