NACHRÜSTUNG VON SOLARSTROMANLAGEN ZUR LÖSUNG DER 50,2-HZ-PROBLEMATIK GEPLANT

Dienstag, 20. September 2011 um 10:43
BSW-Solar

Berlin, den 20.09.2011 – Im ersten Halbjahr 2011 lieferten die erneuerbaren Energien ca. 20 Prozent der erzeugten Strommenge in Deutschland, die Photovoltaik hatte dabei einen Anteil von über 3,5 Prozent. Die technischen Vorschriften für den Betrieb von dezentralen Stromerzeugern stammen aus einer Zeit, als sie eine geringe Rolle spielten. Daher wurden nun die Vorschriften vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE/FNN) für Neuanlagen angepasst und seit Mai 2011 von den Netzbetreibern und der Industrie für Solarwechselrichter freiwillig vorzeitig umgesetzt. So sollen in Zukunft Probleme bei der Frequenzhaltung im europäischen Netz vermieden werden. Die Regeln betreffen alle dezentralen Stromerzeuger, darunter auch die Photovoltaik. Ziel ist die „sanfte“ Trennung der Anlagen vom Netz in Momenten mit Überfrequenz, die allerdings extrem selten auftreten. Die Leistungsreduktion erfolgt zwischen 50,2 Hertz und 51,5 Hertz.

Da die hohe Zahl der bereits installierten Anlagen einen großen Einfluss auf die Netzstabilität im deutschen und europäischen Stromnetz hat, ist eine Regelung zur Nachrüstung erforderlich. Die Nachrüstung wird in Deutschland für alle nach dem 1.9.2005 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen mit mehr als 10 kWp Spitzenleistung empfohlen. Sie soll zwischen 2012 und 2014 an rund 315.000 mittleren bis großen Solarstromanlagen technisch umgesetzt werden, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Kleine Aufdachanlagen auf Einfamilienhäusern wären demnach von der Nachrüstpflicht nicht betroffen. Die nachzurüstenden Solarwechselrichter wurden zwar stets nach den aktuellen Vorschriften installiert und eingestellt, die notwendige Weiterentwicklung der Abschaltbedingungen macht aber den Eingriff in den Bestand erforderlich. Die Nachrüstempfehlung stellt die nach Meinung der Experten einfachste und günstigste Lösung dar. Es handelt sich daher in den weit überwiegenden Fällen um ein Software-Update oder um eine Änderung von Parameter-Einstellungen im Solarwechselrichter durch den Installateur.

 
ZUM HINTERGRUND

Bis zur Einführung einer Übergangsregelung im April 2011 mussten sich Stromerzeuger am Niederspannungsnetz – darunter Solarstromanlagen – beim Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz vom öffentlichen Netz trennen. Ein Erreichen dieses Werts im Normalbetrieb (50,0 Hertz) kam bisher nicht vor und gilt als wenig wahrscheinlich. In jeder Sekunde muss ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sichergestellt werden. Würde allerdings der seltene Fall einer Überfrequenz mit der heute installierten PV-Leistung an sonnigen Tagen während hoher Einspeisung aus Solarstrom-Anlagen eintreten, ginge deren zu diesem Zeitpunkt eingespeiste Leistung schlagartig verloren. Mit den empfohlenen Maßnahmen zur Nachrüstung von älteren Solaranlagen am Niederspannungsnetz soll für diesen Fall Vorsorge getroffen und rund 9 GW installierte Leistung ertüchtigt werden. Wie konventionelle Kraftwerke werden dann die Wechselrichter die eingespeiste Leistung bei steigender Frequenz absenken. Sollten ältere Wechselrichter eine solche frequenzabhängige Wirkleistungsreduktion nicht unterstützen, werden die Abschaltfrequenzen der Anlagen so gestreut, dass in Summe praktisch dasselbe Verhalten erzielt wird. Auch die systemverträgliche Wiederzuschaltung an das Netz nach Normalisierung der Frequenz ist Teil der empfohlenen Lösungsansätze.

Meldung gespeichert unter: BSW-Solar

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